Category: Reiseversicherung
Visum Versicherung
Europäische Staatsbürger, die innerhalb der EU reisen, brauchen kein Visum. Auch mit vielen Ländern außerhalb der EU bestehen Abkommen für visumfreies Reisen. Die USA zum Beispiel regeln die Einreise mit ihrem Visa Waiver Programm. Man füllt online ein Formular aus, schickt es ab und erfährt wenige Minuten darauf, ob die Einreise genehmigt ist oder nicht. Diese Erlaubnis gilt für zwei Jahre. Die entgültige Entscheidung über die Einreise trifft allerdings der zuständige Grenzbeamte. Auch wenn man innerhalb der zwei Jahre mehrmals einreisen möchte, kann man die Gültigkeit der Genehmigung immer wieder online prüfen. Dafür muss man die Kennnummer gut aufbewahren. Am Visa Waiver Programm können alle Bürger der Vertragsstaaten teilnehmen, die sich bis zu 90 Tage zu privaten oder geschäftlichen Zwecken in den Vereinigten Staaten aufhalten werden.
Ob man ein Visum zur Einreise oder zum Aufenthalt in einem Land benötig, bringt man am besten bei der Botschaft oder dem Konsulat in Erfahrung. Das kann man online erledigen, da die meisten Vertretungen inzwischen gut ausgebaute Internetseiten haben, die über Visa sowie politische Neuigkeiten oder kulturelle Ereignisse informieren. Somit sind diese Seiten eine gute Anlaufstelle, wenn man sich über ein Land kundig machen möchte. Die Beantragung eines Visums findet allerdings persönlich statt, auch wenn die Formulare zum Teil online bereitstehen und somit vorbereitet werden können. Da einige Unterlagen und Dokumente benötigt werden, sollte man sich im Vorfeld auch darüber erkundigen, was man mitbringen muss, damit eine schnelle Antragstellung gewährleistet ist. Dabei ist zu beachten, dass das Visum nicht direkt ausgestellt wird. Eine Bearbeitungsdauer muss eingeplant werden, nähere Informationen dazu erhält man bei der zuständigen Behörde. Das heißt, man sollte den Antrag frühzeitig stellen, damit genügend Zeit für die Bearbeitung ist und man nicht in Verzug gerät.
Wichtig für die Erteilung des Visums ist, dass eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen wurde. Das kann der Reisende selbst tun, es kann aber auch von der Person erledigt werden, bei der der Reisende seinen Aufenthalt verbringen wird, falls er oder sie eingeladen wurde.
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